Folgende Unterlagen können im Jahr 2020 vernichtet werden
Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2019 vernichtet werden: · Aufzeichnungen aus 2009 und früher, · Inventare, die bis zum 31. Dezember 2009
Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2019 vernichtet werden: · Aufzeichnungen aus 2009 und früher, · Inventare, die bis zum 31. Dezember 2009
Die Bundesregierung hat ein Zweites Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, wodurch vor allem die mittelständische Wirtschaft entlastet werden soll. Wichtige Punkte werden vorgestellt.
Im Laufe der Jahre sammeln sich viele Unterlagen an, sodass der Platz knapp wird. Es stellt sich somit die Frage,