Zum Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten bei Betriebsveranstaltungen
Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Werden bei einer Betriebsveranstaltung auch