Doppelte Haushaltsführung: Keine Berücksichtigung eines separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatzes
Die Aufwendungen für einen separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatz gehören nicht zu den – der Höhe nach nur beschränkt
Die Aufwendungen für einen separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatz gehören nicht zu den – der Höhe nach nur beschränkt
Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt
Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen (beruflich veranlassten) Zweithaushalt führt und
Nach der seit 2014 geltenden Neuregelung im Reisekostenrecht erfordert eine Wohnung außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte, dass der Steuerpflichtige
Der Abzug von Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Inland ist auf höchstens 1.000 € im Monat begrenzt. Hierzu gehören alle Aufwendungen,
Eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung am Beschäftigungsort liegt und die Arbeitsstätte von der Hauptwohnung
Arbeitnehmer können die notwendigen Mehraufwendungen, die aufgrund einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als
Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung sind auch dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt