„Düsseldorfer Tabelle“: Änderungen ab dem 1. Januar 2020
Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 1. Januar 2020 geändert. Bedarfssätze für Kinder Der Mindestunterhalt beträgt danach
Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 1. Januar 2020 geändert. Bedarfssätze für Kinder Der Mindestunterhalt beträgt danach