Energiepreispauschale für Studierende unterliegt nicht der Besteuerung
Studierende und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung
Studierende und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung
Im September erhalten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständigen