Unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen – Fehlende Gemeinnützigkeit
Das Finanzamt hatte einer gGmbH, die sich in der psychiatrischen Arbeit engagierte und in erster Linie Leistungen im Bereich der
Das Finanzamt hatte einer gGmbH, die sich in der psychiatrischen Arbeit engagierte und in erster Linie Leistungen im Bereich der
Geklagt hatte ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Er verfolgte satzungsgemäß den Zweck, Jugendlichen Bildung und Kulturgut sowie u. a. auch
Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, ergeben sich hieraus verschiedene Steuervergünstigungen sowohl für den Verein, als auch für seine Unterstützer.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre „Vereine & Steuern – Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder“ neu aufgelegt. Der komplett überarbeitete