Mehrwertsteuerabsenkung: Für abschreibbare Wirtschaftsgüter neue Grenze beachten!
Arbeitsmittel, die mehrere Jahre beruflich genutzt werden, können dennoch vollständig im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn
Arbeitsmittel, die mehrere Jahre beruflich genutzt werden, können dennoch vollständig im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn