Überprüfung der Gesellschafter‑Geschäftsführerbezüge einer GmbH
Bezüge der Gesellschafter‑Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich