Keine Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe
Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten unterliegen nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1f GewStG. So entschied das Niedersächsische
Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten unterliegen nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1f GewStG. So entschied das Niedersächsische