Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Gutscheinbücher
Die Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinbüchern unterliegen dem Regelumsatzsteuersatz. Das entschied das Finanzgericht Münster. Die Gutscheinbücher dienten überwiegend Werbezwecken.