Steuervergünstigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für geringfügig Beschäftigte ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer um 20 %