Reparatur eines privaten Kfz – Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen