Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen
Der Kläger verfügte zu Beginn des Jahres 2017 über zuvor erworbene Bitcoins. Diese tauschte er im Januar 2017 zunächst in
Der Kläger verfügte zu Beginn des Jahres 2017 über zuvor erworbene Bitcoins. Diese tauschte er im Januar 2017 zunächst in
Zwar sind Kryptowährungen wie Bitcoin kein gesetzliches Zahlungsmittel. Wenn ein Anleger in sie investiert und innerhalb eines Jahres an- und