Betrieb einer Reithalle – Liebhaberei?
Fehlt beim Betrieb einer Reithalle die Gewinnerzielungsabsicht, ist lt. einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster von „Liebhaberei“ auszugehen. Der Klägerin fehlte
Fehlt beim Betrieb einer Reithalle die Gewinnerzielungsabsicht, ist lt. einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster von „Liebhaberei“ auszugehen. Der Klägerin fehlte
Wer Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht und überwiegend aus privaten Gründen ausübt, muss auf die Einnahmen nicht unbedingt Einkommensteuer zahlen. Wenn keine
Bei der Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht kommt es auf die Gesamtwürdigung der Umstände an. Sind solche Betätigungen dem Hobbybereich zuzurechnen, liegt