Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlung einer Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Diese Tarifbegünstigung kommt aber nicht zur Anwendung, wenn die Auszahlung in zwei
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Diese Tarifbegünstigung kommt aber nicht zur Anwendung, wenn die Auszahlung in zwei