Höhe der Pensionsrückstellung zugunsten Gesellschafter‑Geschäftsführer muss wegen möglicher Überversorgung überprüft werden
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil zur Pensionsrückstellung eines GmbH‑Gesellschafter‑Geschäftsführers (GGF) folgende Grundsätze bestätigt: · Wird dem GGF eine Pension