Prozesskosten zum Schutz des Kindeswohls können außergewöhnliche Belastung sein
Prozesskosten für die Führung eines privaten Rechtsstreits können seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, es sei denn, es
Prozesskosten für die Führung eines privaten Rechtsstreits können seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, es sei denn, es