Bundesfinanzhof erleichtert gewinnneutrale Realteilung
Eine gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann nach der neuen Sichtweise des Bundesfinanzhofs auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme
Eine gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann nach der neuen Sichtweise des Bundesfinanzhofs auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme