Zur Überprüfung einer Ermessensentscheidung über den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen
Ob eine natürliche oder juristische Person als pünktlicher oder nicht pünktlicher Steuerzahler zu betrachten ist, beurteilt sich nicht anhand einer
Ob eine natürliche oder juristische Person als pünktlicher oder nicht pünktlicher Steuerzahler zu betrachten ist, beurteilt sich nicht anhand einer
Entrichtet der Zahlungspflichtige nicht rechtzeitig die Sozialversicherungsbeiträge, fällt ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrags je Monat an. Wird eine
Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung von Steuern können erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls aus persönlichen oder sachlichen