Einmalig gezahltes Sterbegeld eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegt der Rentenbesteuerung
Angehörige bestimmter Berufsgruppen, z. B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und zahlen ihre