Keine Steuerhinterziehung durch „Unterlassen“ bei Kenntnis der Finanzbehörde von wesentlichen steuerlich relevanten Umständen
Es liegt keine Steuerhinterziehung durch „Unterlassen“ vor, wenn die Finanzbehörde im maßgeblichen Veranlagungszeitraum bereits Kenntnis von den wesentlichen steuerlich relevanten