Verfahren vor dem Bundesfinanzhof zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen („Trennungstheorie“) eingestellt
Die Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts erfolgt ‑ sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist ‑ grundsätzlich zum Buchwert im Zeitpunkt der