Umzugskostenpauschale rechtmäßig auch bei niedrigeren Ausgaben
Umzugskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn feststeht, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst war und private Gründe keine
Umzugskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn feststeht, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst war und private Gründe keine