Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab 2014 verfassungswidrig
Mit am 18. August 2021 veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist,