Kein wiederholter Wechsel der Gewinnermittlungsart wegen Irrtums über steuerliche Folgen
Wer sich nach einem Wechsel für eine Gewinnermittlungsart entschieden hat, muss dabei bleiben, auch wenn er sich über deren steuerliche
Wer sich nach einem Wechsel für eine Gewinnermittlungsart entschieden hat, muss dabei bleiben, auch wenn er sich über deren steuerliche