Eine gute Zusammenarbeit beginnt für uns nicht erst mit der ersten Steuererklärung oder Buchführung. Wichtig ist, dass Erwartungen, Arbeitsweise und Zuständigkeiten grundsätzlich zusammenpassen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten wie Finanzbuchführung und Lohnabrechnung haben Sie grundsätzlich feste Ansprechpartner. Bei jährlich anfallenden Aufträgen kann die Bearbeitung wechseln - als bewusst überschaubare Kanzlei bleiben die Wege trotzdem kurz und persönlich.
Wir erklären steuerliche Themen so, dass Sie Entscheidungen nachvollziehen und einordnen können.
Nachrichten, Unterlagen und Aufgaben sollen dort ankommen, wo sie hingehören. Das reduziert unnötige Umwege und Rückfragen.
Wir setzen digitale Lösungen dort ein, wo sie die Zusammenarbeit einfacher, sicherer und nachvollziehbarer machen.
Nicht jede steuerliche Gestaltung ist für jeden Fall sinnvoll. Wir empfehlen Lösungen, die zu Ihrer tatsächlichen Situation passen.
Wenn zusätzliche Leistungen oder besonderer Beratungsaufwand entstehen, sprechen wir das so früh wie möglich an.
Eine verlässliche Zusammenarbeit funktioniert nur, wenn beide Seiten ihren Teil beitragen.
Wir übernehmen Verantwortung für unsere Aufgaben - und erwarten dasselbe von unseren Mandanten.
Bei neuen Mandaten ist die digitale Zusammenarbeit grundsätzlich Teil unseres gemeinsamen Prozesses.
Bei Unternehmensmandanten nutzen wir je nach Leistungsumfang insbesondere MyDATEV, DATEV Unternehmen online und weitere geeignete DATEV-Lösungen.
Auch bei neuen Privatmandaten erwarten wir grundsätzlich eine digitale Zusammenarbeit. Eine papierbasierte Lösung kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.
Digitale Prozesse helfen dabei, Unterlagen sicher bereitzustellen, Zuständigkeiten klar zu halten und Informationen nachvollziehbar zu verarbeiten.
Es kann daher auch vorkommen, dass wir eine Anfrage ablehnen. Zum Beispiel, wenn das Anliegen nicht zu unserem Leistungsschwerpunkt passt, unsere Kapazitäten nicht ausreichen oder unsere Vorstellungen von der Zusammenarbeit zu weit auseinanderliegen.
Wir rechnen unsere Leistungen grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab.
Transparenz ist uns dabei wichtig. Wo es möglich und sinnvoll ist, arbeiten wir deshalb zusätzlich mit Angeboten, Gebührenübersichten oder anderen nachvollziehbaren Kosteninformationen.
Bei besonderen oder zusätzlichen Leistungen sprechen wir den voraussichtlichen Umfang und die Vergütung so früh wie möglich an.
Sie sollen möglichst nachvollziehen können, welche Leistungen wir übernehmen und wie sich die Vergütung dafür zusammensetzt.
Sie übermitteln uns zunächst einige grundlegende Informationen zu Ihrer Situation und dem gewünschten Leistungsumfang.
Wir schauen, ob das Mandat fachlich, organisatorisch und zeitlich zu unserer Kanzlei passt.
Wenn eine Zusammenarbeit grundsätzlich in Betracht kommt, fordern wir gegebenenfalls noch weitere Angaben an. Ein persönliches Kennenlerngespräch vereinbaren wir nur, wenn es für die Entscheidung oder den Einstieg sinnvoll ist. Bei Privatmandaten ist ein solches Gespräch häufig nicht erforderlich.
Erst danach entscheiden beide Seiten, ob die Zusammenarbeit aufgenommen wird.
Wichtig: Das Absenden der Mandatsanfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis.
Sie führen ein Unternehmen? Informieren Sie sich vor Ihrer Anfrage gerne über unsere Arbeitsweise und Leistungen für Unternehmen.
Wir beraten und betreuen Privatpersonen insbesondere bei der Einkommensteuer sowie bei Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auch hier prüfen wir vorab, ob eine Mandatsaufnahme möglich ist und welche Form der Zusammenarbeit sinnvoll ist.
Dann senden Sie uns zunächst Ihre Mandatsanfrage. Je genauer wir Ihre Situation einschätzen können, desto besser können wir beurteilen, ob und wie wir Sie sinnvoll unterstützen können.