Steuerfreie Entlastungsprämie bis 1.000 Euro geplant

Die Bundesregierung plant eine neue steuerfreie Entlastungsprämie. Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen können. Die Prämie soll helfen, gestiegene Lebenshaltungs- und Energiekosten abzumildern.

Wichtig ist: Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben also keinen automatischen Anspruch auf die Zahlung. Entscheidet sich ein Arbeitgeber für die Auszahlung, muss die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine bloße Umwandlung von normalem Gehalt in eine steuerfreie Prämie ist nicht möglich.

Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung erfolgen und dort entsprechend ausgewiesen werden. Für Arbeitgeber kann die Zahlung als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Nach aktuellem Stand ist die Regelung noch nicht endgültig abgeschlossen. Der Bundestag hat bereits zugestimmt; die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus (voraussichtlich 8. Mai 2026). Die steuer- und abgabenfreie Auszahlung soll nach derzeitigem Plan ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 möglich sein.

Praktischer Hinweis: Ab wann eine Abrechnung der Prämie möglich ist, hängt von unserem Softwareanbieter DATEV ab.

Für Beschäftigte kann die Entlastungsprämie ein erfreulicher zusätzlicher Netto-Betrag sein. Für Arbeitgeber kann sie ein interessantes Instrument sein, um Mitarbeitende in Zeiten gestiegener Kosten gezielt zu unterstützen.

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