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Unsere digitale Zusammenarbeit

MyDATEV, DATEV Unternehmen online und – falls für Sie relevant – DATEV Meine Steuern einfach erklärt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu, welche Anwendung Sie für die Kommunikation, die laufende Buchführung und Ihre private Einkommensteuer nutzen.

Für alle Mandanten

MyDATEV – unsere Kommunikationslösung

Nachrichten, Aufgaben, Dokumente und Freigaben an einem sicheren Ort.

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Das erledigen Sie in MyDATEV

  • Nachrichten sicher mit uns austauschen
  • von uns bereitgestellte Dokumente abrufen
  • Aufgaben bearbeiten
  • Unterlagen zu Nachrichten oder Aufgaben übermitteln
  • Steuererklärungen und andere Dokumente prüfen und freigeben
→

Künftig möglichst statt E-Mail

Bitte nutzen Sie für schriftliche Anfragen künftig möglichst MyDATEV. Auch unsere Antworten erfolgen grundsätzlich dort.

Wählen Sie bei neuen Unterhaltungen möglichst den passenden Themenbereich. So kann Ihre Nachricht direkt richtig zugeordnet werden.

„Allgemein“ bitte nur verwenden, wenn kein anderes Thema zu Ihrem Anliegen passt.

Unsere Empfehlung: die MyDATEV-App

Mit der App behalten Sie Nachrichten, Aufgaben, Dokumente und Freigaben bequem auf dem Smartphone im Blick. Wir empfehlen Ihnen, Push-Benachrichtigungen zuzulassen, damit Sie über neue Nachrichten, Aufgaben und Freigaben zeitnah informiert werden.

Für Ihren Betrieb

DATEV Unternehmen online

Unser Unternehmensportal für die laufende Zusammenarbeit im Rechnungswesen.

Das erledigen Sie in Unternehmen online

  • Buchführungsbelege digital bereitstellen
  • betriebliche Unterlagen zentral verwalten
  • Auswertungen und Unterlagen zur Finanzbuchführung abrufen
  • je nach vereinbartem Ablauf Zahlungsverkehr und weitere Funktionen nutzen
Wichtig: Buchführungsbelege gehören grundsätzlich in DATEV Unternehmen online – nicht in MyDATEV.

Kommunikation und Belege klar trennen

Für Nachrichten, Rückfragen, Aufgaben und Freigaben nutzen wir MyDATEV. Für laufende Buchführungsbelege und die Zusammenarbeit im Rechnungswesen ist DATEV Unternehmen online vorgesehen.

So bleibt eindeutig, welche Informationen wohin gehören, und wir vermeiden parallele Ablagen.

Falls wir auch Ihre Einkommensteuer betreuen

DATEV Meine Steuern

Für Ihre private Einkommensteuer ist DATEV Meine Steuern die passende Anwendung.

Private Steuerunterlagen getrennt halten

Belege und Angaben für Ihre private Einkommensteuererklärung stellen Sie in DATEV Meine Steuern bereit. Sind alle Unterlagen vollständig, nutzen Sie dort direkt „Kanzlei benachrichtigen“ oder „Startsignal geben“.

Papierbelege bleiben möglich

Ihre privaten Einkommensteuerbelege können Sie auch weiterhin in Papierform bei uns einreichen. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, DATEV Meine Steuern ruhig einmal auszuprobieren.

Auf einen Blick

Welche Anwendung nutze ich wofür?

Unserer Kanzlei eine Nachricht schreiben oder antworten
MyDATEV
Eine Aufgabe unserer Kanzlei erledigen
MyDATEV
Ein von uns bereitgestelltes Dokument prüfen oder freigeben
MyDATEV
Buchführungsbelege für den Betrieb bereitstellen
DATEV Unternehmen online
Auswertungen zur Finanzbuchführung abrufen
DATEV Unternehmen online
Private Einkommensteuerbelege digital einreichen
DATEV Meine Steuern
Uns mitteilen, dass die privaten Steuerunterlagen vollständig sind
DATEV Meine Steuern
Ihr Zugang

Ein DATEV-Zugang für Ihre Anwendungen

Sie nutzen bereits DATEV SmartLogin?

Dann benötigen Sie grundsätzlich keinen weiteren SmartLogin. Ihr bestehender Zugang kann auch für weitere DATEV-Anwendungen verwendet werden, die wir für Sie freigeschaltet haben.

→

Sie haben noch keinen DATEV-Zugang?

Dann erhalten Sie die erforderlichen Registrierungsinformationen. Je nach Registrierung können Unterlagen hierzu auch direkt von DATEV per Post zugesandt werden.

Bitte bewahren Sie die Registrierungsinformationen gut auf. Sie können beispielsweise nach einem Gerätewechsel erneut benötigt werden.

Falls wir auch Ihre gemeinsame Einkommensteuer betreuen

Gemeinsam veranlagte Ehegatten

Wenn Sie sich das erste Mal in MyDATEV anmelden, finden Sie dort bereits eine Aufgabe, mit der Sie uns Ihre Entscheidung mitteilen können.

Eigener Zugang für den Ehegatten?

In der Aufgabe teilen Sie uns mit, ob Ihr Ehegatte einen eigenen MyDATEV-Zugang benötigt. Ein eigener Zugang ist insbesondere dann sinnvoll, wenn beide Ehegatten selbst auf die bereitgestellten Inhalte zugreifen und die gemeinsame Steuererklärung digital freigeben möchten.

Wenn ein Zugang ausreicht

Benötigt Ihr Ehegatte keinen eigenen Zugang, kann ein Ehegatte die gemeinsame Steuererklärung aufgrund einer entsprechenden Vollmacht allein digital freigeben. Die hierfür erforderliche Vollmacht stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Los geht's

So starten Sie

DATEV-Zugang verwenden

Nutzen Sie Ihren bestehenden SmartLogin oder richten Sie den Zugang anhand der erhaltenen Registrierungsinformationen ein.

MyDATEV öffnen

Melden Sie sich mit Ihrem persönlichen DATEV-Zugang an.

App installieren

Für die regelmäßige Nutzung empfehlen wir zusätzlich die MyDATEV-App.

MyDATEV nutzen

Lesen Sie bereitgestellte Aufgaben und nutzen Sie MyDATEV künftig möglichst direkt für neue schriftliche Anliegen.

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