MyDATEV, DATEV Unternehmen online und – falls für Sie relevant – DATEV Meine Steuern einfach erklärt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu, welche Anwendung Sie für die Kommunikation, die laufende Buchführung und Ihre private Einkommensteuer nutzen.
Nachrichten, Aufgaben, Dokumente und Freigaben an einem sicheren Ort.
Bitte nutzen Sie für schriftliche Anfragen künftig möglichst MyDATEV. Auch unsere Antworten erfolgen grundsätzlich dort.
Wählen Sie bei neuen Unterhaltungen möglichst den passenden Themenbereich. So kann Ihre Nachricht direkt richtig zugeordnet werden.
Mit der App behalten Sie Nachrichten, Aufgaben, Dokumente und Freigaben bequem auf dem Smartphone im Blick. Wir empfehlen Ihnen, Push-Benachrichtigungen zuzulassen, damit Sie über neue Nachrichten, Aufgaben und Freigaben zeitnah informiert werden.
Verschaffen Sie sich zuerst einen kurzen Überblick und lernen Sie anschließend die ersten Schritte direkt in der Anwendung kennen.
Unser Unternehmensportal für die laufende Zusammenarbeit im Rechnungswesen.
Für Nachrichten, Rückfragen, Aufgaben und Freigaben nutzen wir MyDATEV. Für laufende Buchführungsbelege und die Zusammenarbeit im Rechnungswesen ist DATEV Unternehmen online vorgesehen.
So bleibt eindeutig, welche Informationen wohin gehören, und wir vermeiden parallele Ablagen.
Die Produkttour gibt Ihnen zunächst einen Überblick. Für die konkrete Einrichtung und die ersten Schritte nutzen Sie anschließend die Einrichtungs-Tour.
Für Ihre private Einkommensteuer ist DATEV Meine Steuern die passende Anwendung.
Belege und Angaben für Ihre private Einkommensteuererklärung stellen Sie in DATEV Meine Steuern bereit. Sind alle Unterlagen vollständig, nutzen Sie dort direkt „Kanzlei benachrichtigen“ oder „Startsignal geben“.
Ihre privaten Einkommensteuerbelege können Sie auch weiterhin in Papierform bei uns einreichen. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, DATEV Meine Steuern ruhig einmal auszuprobieren.
Dann benötigen Sie grundsätzlich keinen weiteren SmartLogin. Ihr bestehender Zugang kann auch für weitere DATEV-Anwendungen verwendet werden, die wir für Sie freigeschaltet haben.
Dann erhalten Sie die erforderlichen Registrierungsinformationen. Je nach Registrierung können Unterlagen hierzu auch direkt von DATEV per Post zugesandt werden.
Bitte bewahren Sie die Registrierungsinformationen gut auf. Sie können beispielsweise nach einem Gerätewechsel erneut benötigt werden.
Wenn Sie sich das erste Mal in MyDATEV anmelden, finden Sie dort bereits eine Aufgabe, mit der Sie uns Ihre Entscheidung mitteilen können.
In der Aufgabe teilen Sie uns mit, ob Ihr Ehegatte einen eigenen MyDATEV-Zugang benötigt. Ein eigener Zugang ist insbesondere dann sinnvoll, wenn beide Ehegatten selbst auf die bereitgestellten Inhalte zugreifen und die gemeinsame Steuererklärung digital freigeben möchten.
Benötigt Ihr Ehegatte keinen eigenen Zugang, kann ein Ehegatte die gemeinsame Steuererklärung aufgrund einer entsprechenden Vollmacht allein digital freigeben. Die hierfür erforderliche Vollmacht stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Nutzen Sie Ihren bestehenden SmartLogin oder richten Sie den Zugang anhand der erhaltenen Registrierungsinformationen ein.
Melden Sie sich mit Ihrem persönlichen DATEV-Zugang an.
Für die regelmäßige Nutzung empfehlen wir zusätzlich die MyDATEV-App.
Lesen Sie bereitgestellte Aufgaben und nutzen Sie MyDATEV künftig möglichst direkt für neue schriftliche Anliegen.
Auf unserer Homepage finden Sie weitere Anleitungen und Informationen zu den DATEV-Lösungen, die wir für die digitale Zusammenarbeit einsetzen.
Wenn sich ein Anliegen besser persönlich klären lässt, sprechen wir selbstverständlich weiterhin miteinander. Bei Fragen zur Einrichtung oder zur Nutzung der DATEV-Anwendungen unterstützen wir Sie gerne.