Erhöhung der Entfernungspauschale
Ab dem 01.01.2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Pendler profitieren damit deutlich stärker als bisher.
Aktivrente – steuerfrei weiterarbeiten im Alter
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ab 2026 bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich) steuerfrei hinzuverdienen. Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Höheres Kindergeld
Das Kindergeld steigt ab 2026 von 255 € auf 259 € pro Kind und Monat. Zusätzlich erhöhen sich auch die steuerlichen Kinderfreibeträge.
Mehr Steuerfreiheit für Ehrenamtliche
Zur Stärkung des Ehrenamts werden die Freibeträge angehoben:
- Übungsleiterfreibetrag: von 3.000 € auf 3.300 €
- Ehrenamtspauschale: von 840 € auf 960 €
Die Einnahmen bleiben bis zu diesen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.