Die wichtigsten Steueränderungen für Privatpersonen ab 2026

Erhöhung der Entfernungspauschale

Ab dem 01.01.2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Pendler profitieren damit deutlich stärker als bisher.  

Aktivrente – steuerfrei weiterarbeiten im Alter

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ab 2026 bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich) steuerfrei hinzuverdienen. Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.  

Höheres Kindergeld

Das Kindergeld steigt ab 2026 von 255 € auf 259 € pro Kind und Monat. Zusätzlich erhöhen sich auch die steuerlichen Kinderfreibeträge. 

Mehr Steuerfreiheit für Ehrenamtliche

Zur Stärkung des Ehrenamts werden die Freibeträge angehoben:

  • Übungsleiterfreibetrag: von 3.000 € auf 3.300 €
  • Ehrenamtspauschale: von 840 € auf 960 €

Die Einnahmen bleiben bis zu diesen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.  

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