(Steuerliche) Änderungen 2022/2023
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Bei sog.
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Bei sog.
Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss am 18. Dezember 2019 auf Änderungen am Klimapaket geeinigt. Wenn Bundestag und Bundesrat