Ermäßigter Umsatzsteuersatz in Gastronomie und 9 % Vorsteuerpauschale für Landwirte zum 01.01.2023
Der Bundesrat beschloss am 07.10.2022, dass es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen